08.01.2015 - 3 1. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührens...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Datum:
- Do., 08.01.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Bürgermeister
Wortprotokoll
Zu diesem Tagesordnungspunkt nimmt Frau Tertel vom WasserZweckVerband Malchin–Stavenhagen an der Sitzung teil. Sie erläutert ausführlich die Notwendigkeit der Gebührenerhöhung im Abwasserbereich ab 2015 und beantwortet die Fragen der Stadtvertreter.
Herr Zoschke fragt, ob die Kontrolle der Gebührenkalkulation durch externe Stellen erfolgt.
Antw.: Frau Tertel erklärt, dass die Gebührenkalkulation durch den Rechnungsprüfungsausschuss des WZV geprüft wird. Frau Rißer, Frau Gawron und Frau Autrum aus den Stadtverwaltungen Malchin und Stavenhagen gehören diesem Ausschuss an. Die Kontrolle der Gebührenkalkulation erfolgt durch einen externen Wirtschaftsprüfer.
Herr Reinhardt möchte Angaben zur Auslastung der Kläranlage. Des Weiteren möchte er wissen, was es kostet, das Abwasser aus der Gemeinde Neukalen nach Stavenhagen zu pumpen.
Antw.: Frau Tertel erbittet sich für diese Aufstellung Zeit bis ca. Februar 2015. Sie erklärt, dass die Kläranlage das Wasser von einer Stadt mit 200 000 Einwohner aufbereiten könnte, im Verbandsgebiet derzeit aber nur 24 000 Einwohner leben. Sie stellt klar, dass sich Industrieunternehmen wie z.B. Citrico bei einer geringeren Kläranlagengröße niemals angesiedelt hätten.
Herr Wilke macht deutlich, dass der Bürger nicht verstehen kann, weshalb sich der WZV einerseits einen prunkvollen Firmensitz baut, andererseits die Gebühren 2015 nahezu verdoppelt werden sollen. Er wirft dem WZV vor, nicht rechtzeitig reagiert zu haben, um Erhöhungen lieber in kleineren Schritten vorzunehmen. Der 3-Jahres-Rhythmus für die Kalkulationen erscheint ihm zu lang. Außerdem möchte Herr Wilke wissen, wie sich die Belegschaftsanzahl im WZV von 2004 bis 2014 entwickelt hat.
Antw.: Frau Tertel erklärt, dass ihr kleinere Schritte in der Gebührenerhöhung auch lieber gewesen wären. Da das Unternehmen aber nur kostendeckend wirtschaften darf, wird alle 3 Jahre neu kalkuliert. Die Gebühren waren bis 2011 auskömmlich. Mit einem Gebührenüberhang konnte auch 2013 und 2014 der Haushalt ausgeglichen werden. Da aber keine Reserven mehr vorhanden sind, muss nachgeregelt werden.
Frau Tertel informiert, dass die Belegschaftsanzahl im genannten Zeitraum um 10 % reduziert wurde, aber die Lohnkosten um 500 000 Euro gestiegen sind. Dies begründet Frau Tertel mit dem zu zahlenden öffentlichen Tarif, demnach kosten älterer Arbeitnehmer mehr als Jüngere. Das Durchschnittalter im WZV liegt bei 49 Jahren. Des Weiteren befinden sich 3 Kollegen in der Freistellungsphase der Altersteilzeit und für viele kranke Kollegen mussten Ersatzkräfte eingestellt werden.
- Ab 19:37 Uhr nimmt Herr Kleine-Möllhoff an der Sitzung teil.
Herr Reinhardt schlägt vor, eine zweite Kalkulation zur Abstimmung zu stellen. In dieser soll die Grundgebühr auf ca. 74,00 Euro erhöht werden und die Mengengebühr auf ca. 3,00 €/m³ steigen. Die Grundgebühr für Gewerbeeinheiten sollte unter 200,00 Euro liegen. Damit könnte der Kostenanstieg, gerade für Wohneinheiten gedämpft und eine größere Akzeptanz in der Bevölkerung erreicht werden.
Frau Tertel erklärt, dass eine ähnliche Kalkulation schon einmal zur Debatte stand. Sie wurde abgewählt, weil die Bevölkerung dann noch mehr sparen würde. Der Zweckverband braucht Planungssicherheit, um seine Aufgaben weiter ausüben zu können.
Nach den Erläuterungen verlässt Frau Tertel die Sitzung.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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1 MB
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