04.08.2014 - 6 Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohngebäudes...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Mo., 04.08.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Auf Grund der vorliegenden Stellungnahmen des Wasser- und Bodenverbandes und der E.ON edis ist das Grundstück nicht bebaubar, da darüber Leitungen der Versorgungsträger verlaufen.
Dem Antragsteller wird empfohlen, sich mit den Versorgungsträgern in Verbindung zu setzen, ob eine Umverlegung der Leitungen möglich ist. Dann kann ein neuer Bauantrag gestellt werden.
