04.08.2014 - 6 Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohngebäudes...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Auf Grund der vorliegenden Stellungnahmen des Wasser- und Bodenverbandes und der E.ON edis ist das Grundstück nicht bebaubar, da darüber Leitungen der Versorgungsträger verlaufen.

Dem Antragsteller wird empfohlen, sich mit den Versorgungsträgern in Verbindung zu setzen, ob eine Umverlegung der Leitungen möglich ist. Dann kann ein neuer Bauantrag gestellt werden.

 

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Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Vorbescheid zur Errichtung eines Wohngebäudes mit Garage wird nicht erteilt, über das Grundstück geht die neu verlegte Rohrleitung des Wasser- und Bodenverbandes.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

5

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0